Rechtsprechung
BVerwG, 05.03.1970 - III ER 209.69 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessenheit des Kaufpreises für ein entzogenes Wirtschaftsgut - Voraussetzungen der Feststellung von Vertreibungsschäden an Betriebsvermögen - Prüfung der Angemessenheit eines Kaufpreises für einen Betrieb
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.01.1967 - III C 108.65
Hilfsweise Einlegung einer Revision - Ermittlung des Umfangs einer Revision - …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - III ER 209.69
Die daran anknüpfende Feststellung, auch ein solcher Kaufpreis stelle im Vergleich zu dem ermittelten Ersatzeinheitswert von 60.500 RM ebenfalls keine angemessene Gegenleistung dar, steht gleichfalls nicht in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der Einheitswert eines städtischen Grundstückes die unterste Grenze für den Verkehrswert darstellt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 -). - BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64
Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1970 - III ER 209.69
Die daran anknüpfende Feststellung, auch ein solcher Kaufpreis stelle im Vergleich zu dem ermittelten Ersatzeinheitswert von 60.500 RM ebenfalls keine angemessene Gegenleistung dar, steht gleichfalls nicht in Widerspruch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der Einheitswert eines städtischen Grundstückes die unterste Grenze für den Verkehrswert darstellt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 220.64 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG III C 108.65 -).